Unterstützungsmöglichkeiten bei psychischen Belastungen
Wenn Sie psychisch belastet sind oder unsicher sind, welche Unterstützung für Sie passend ist, finden Sie hier eine Übersicht über verschiedene Hilfsangebote. Die Angebote unterscheiden sich in Intensität, Zugang und Wartezeit.
1. Welche Unterstützung passt wann?
- Leichte bis mittlere Belastung: ambulante Psychotherapie, Beratungsstellen oder Selbsthilfegruppen
- Stärkere Belastung: zusätzlich teilstationäre Angebote, zum Beispiel eine Tagesklinik
- Krise oder akute Verschlechterung: Krisendienst oder Klinik
- Langfristige Stabilisierung: gegebenenfalls Rehabilitation (Reha)
2. Ambulante Psychotherapie
Eine ambulante Psychotherapie ist häufig der erste Behandlungsweg.
Psychotherapeutensuche
- Online über die Arztsuche der 116117
- Telefonisch über die Rufnummer 116117
So können Sie vorgehen:
- Eine Liste möglicher Praxen erstellen
- Alle infrage kommenden Praxen möglichst parallel anfragen, am besten per kurzer E-Mail und zusätzlich telefonisch
- Psychotherapeutische Sprechstunden nutzen
- Gegebenenfalls eine Kostenerstattung prüfen
Hinweis zu Wartezeiten:
Bei ambulanten Therapieplätzen können Wartezeiten entstehen. Es ist
sinnvoll, mehrere Praxen gleichzeitig anzufragen.
Kostenerstattung
Wenn kein Therapieplatz in zumutbarer Zeit verfügbar ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Behandlung in einer Privatpraxis von der Krankenkasse erstattet werden.
Kurz erklärt: In der gesetzlichen Krankenversicherung werden Behandlungen normalerweise direkt über die Krankenkasse abgerechnet. Dies wird als Sachleistungsprinzip bezeichnet.
Beim Kostenerstattungsverfahren zahlen Versicherte die Behandlung zunächst selbst und reichen die Rechnung anschließend bei ihrer Krankenkasse ein. Eine Erstattung erfolgt in der Regel nur bis zur Höhe der Vergütung, die die Krankenkasse bei einer regulären Behandlung übernehmen würde. Informieren Sie sich hierzu frühzeitig bei Ihrer Krankenkasse.
Ausbildungsinstitute in Hannover
Behandlungen an psychotherapeutischen Ausbildungsinstituten sind häufig schneller verfügbar:
- Medizinische Hochschule Hannover (MHH)
- Gesellschaft für Verhaltenstherapie (GfVT)
- INITA
- Winnicott-Institut
Erstgespräch und Probatorik:
In den ersten Sitzungen wird gemeinsam geprüft, ob die Therapieform, die
therapeutische Zusammenarbeit und die Rahmenbedingungen passend sind.
3. Weitere Unterstützungsmöglichkeiten
Viele dieser Angebote sind kostenfrei, anonym nutzbar und ohne Überweisung erreichbar.
Zum Beispiel Familien-, Lebens- oder psychosoziale Beratungsstellen:
Beratung und Unterstützung bei Problemen mit Alkohol, Medikamenten, illegalen Substanzen oder abhängigem Verhalten.
Unterstützung bei finanziellen Schwierigkeiten, beispielsweise über die Caritas oder kommunale Beratungsstellen.
Jugend-, Familien- und Erziehungsberatungsstellen unterstützen junge Menschen sowie deren Eltern und Bezugspersonen.
In Selbsthilfegruppen können sich Betroffene oder Angehörige mit anderen Menschen in ähnlichen Lebenssituationen austauschen.
4. Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)
Digitale Gesundheitsanwendungen sind medizinische Programme oder Apps, die beispielsweise bei Depressionen, Angststörungen oder Schlafproblemen unterstützen können.
Zugelassene DiGA wurden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte geprüft. Sie können von Ärzt:innen oder Psychotherapeut:innen verordnet werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine direkte Beantragung bei der gesetzlichen Krankenkasse möglich. Wird die Anwendung verordnet oder von der Krankenkasse genehmigt, übernimmt die Krankenkasse die Kosten.
Eine DiGA kann eine Behandlung ergänzen oder dabei helfen, die Zeit bis zum Beginn einer weiterführenden Behandlung zu überbrücken. Sie ersetzt jedoch nicht in jedem Fall eine persönliche ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung.
Eine Übersicht der zugelassenen Anwendungen finden Sie im DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte .
5. Intensivere Behandlung: Tagesklinik oder stationäre Therapie
Eine intensivere Behandlung kann sinnvoll sein, wenn ambulante Unterstützung nicht ausreicht.
Teilstationäre Behandlung (Tagesklinik)
Eine tagesklinische Behandlung kann geeignet sein, wenn eine
intensivere Therapie notwendig ist, aber keine vollstationäre Aufnahme
erforderlich ist. Die Patient:innen nehmen tagsüber an der Behandlung
teil und verbringen die Abende und Wochenenden zu Hause.
Die Vermittlung erfolgt über behandelnde Ärzt:innen oder
Psychotherapeut:innen. Teilweise ist auch eine direkte Anmeldung bei
einer Tagesklinik möglich, beispielsweise beim KRH oder bei der MHH.
Stationäre Behandlung
Eine stationäre Behandlung kann bei schweren Krisen oder ausgeprägten psychischen Erkrankungen sinnvoll sein.
Die Aufnahme erfolgt in einer psychosomatischen oder psychiatrischen Klinik. In Hannover bestehen entsprechende Angebote unter anderem beim KRH und bei der MHH.
Eine stationäre Behandlung bedeutet nicht automatisch, dass eine besonders schwere oder dauerhafte Erkrankung vorliegt. Ziele können eine vorübergehende Stabilisierung, Entlastung, Diagnostik und die Planung der weiteren Behandlung sein.
6. Krise und Notfall
Bei einer akuten Krise sollten Sie sofort Unterstützung suchen.
-
TelefonSeelsorge:
0800 111 0 111
0800 111 0 222
116 123
TelefonSeelsorge -
Ärztlicher Bereitschaftsdienst:
Rufnummer 116117
Bei akuter Suizidalität, unmittelbarer Selbst- oder Fremdgefährdung oder einem anderen medizinischen Notfall:
- Direkt die Notaufnahme einer psychiatrischen oder anderen geeigneten Klinik aufsuchen
- Den Rettungsdienst unter der Rufnummer 112 verständigen
7. Rehabilitation (Reha)
Eine psychosomatische Rehabilitation kann insbesondere sinnvoll sein:
- Bei länger anhaltenden oder wiederkehrenden psychischen Erkrankungen
- Bei einer längerfristig eingeschränkten Arbeits- oder Erwerbsfähigkeit
- Zur weiteren Stabilisierung nach einer intensiveren ambulanten, tagesklinischen oder stationären Behandlung
Die Beantragung erfolgt je nach persönlicher Situation über die
Krankenkasse oder die Deutsche Rentenversicherung.
Weitere Informationen finden Sie bei der
Deutschen Rentenversicherung
.
8. Medikamentöse Behandlung
In manchen Fällen kann eine medikamentöse Behandlung eine sinnvolle Ergänzung sein. Sie kann Beschwerden lindern und eine psychotherapeutische Behandlung unterstützen, ersetzt eine Psychotherapie jedoch meist nicht.
Bitte besprechen Sie mögliche Vor- und Nachteile sowie Wirkungen und Nebenwirkungen mit Ihrer Hausärztin beziehungsweise Ihrem Hausarzt oder einer Fachärztin beziehungsweise einem Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie.